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                Agb 
                für das 
                Gasthaus / die Pension  
                "Gaststätte & Pension Rolln´s Keller" 
                Stand: gültig ab 
                16.08.2021 
                  
                Gaststätte & Pension Rollns 
                Keller, Hauptstrasse 45, 37345 Am Ohmberg OT Neustadt 
                                nachstehend „Pension“ genannt – 
                  
                
                
                1.     Geltungsbereich 
                  
                1.1   
                Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für 
                Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur 
                Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten 
                weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.  
                  
                1.2   
                Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen 
                der Pension und dem Gast individuell vereinbart wurden.  
                  
                  
                
                2.      
                
                
                Zustandekommen des Vertrages 
                  
                2.1   
                Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, 
                indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch 
                die Pension angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine 
                Bestätigung der Zimmerbuchung.  
                  
                           - 
                Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu 
                bestätigen. 
                  
                           - 
                Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann mündlich, schriftlich, 
                telefonisch oder per E-Mail erfolgen.   
                2.2   
                Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, 
                haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als 
                Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem 
                Hotelannahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende 
                Erklärung des Dritten vorliegt. 
                  
                2.3   
                Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie 
                deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, 
                bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension. 
                  
                  
                
                3.      
                
                
                Preise und Leistungen 
                  
                
                3.1 
                Die Pension 
                ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe 
                dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die 
                vereinbarten Leistungen zu erbringen. 
                  
                
                3.2   
                Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die 
                von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden 
                bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch 
                für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und 
                Auslagen der Pension gegenüber Dritten. 
                  
                
                3.3   
                Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche 
                Mehrwertsteuer ein. 
                  
                
                3.4   
                Die Preise können von der Pension geändert werden, wenn der Gast 
                nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der 
                Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, 
                und die Pension dem zustimmt. 
                  
                
                3.5 
                Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug 
                zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 
                5 
                Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; 
                dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn 
                auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden 
                ist. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, gegenüber 
                Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 
                5% 
                über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt 
                der Verzugszinssatz 9% 
                über dem Basiszinssatz. Der Pension bleibt die Geltendmachung 
                eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach 
                Verzugseintritt kann die Pension eine Mahngebühr von 
                5 
                
                EUR 
                erheben. 
                  
                
                3.6   
                Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine 
                angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 
                Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im 
                Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Pension ist ferner 
                berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Pension 
                aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung 
                jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen. 
                  
                
                3.7   
                Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig 
                festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Pension 
                aufrechnen oder mindern. 
                  
                  
                4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, 
                Rücktritt des Gastes 
                  
                4.1 
                Die Pension räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. 
                Dabei gelten folgende Bestimmungen: 
                  
                       
                
                –       
                Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die 
                Pension 
                Anspruch auf angemessene Entschädigung. 
                  
                        –       
                Die Pension 
                hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten 
                Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltendzu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt       des vertraglich vereinbarten Preises. Dem 
                Gast steht der Nachweis frei,
 dass der 
                Pension kein Schaden oder der entstandene 
                Schaden niedriger als die geforderte
 Entschädigungspauschale ist.
 
                  
                        –       
                Sofern die Pension die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der 
                Entschädigung max. die Höhe des vertraglichvereinbarten Preises für die von der Pension zu erbringende 
                Leistung unter Abzug des Wertes der von der Pension ersparten
 Aufwendungen sowie dessen, was die Pension durch anderweitige 
                Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
 
                  
                4.2   
                Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten 
                entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die 
                gebuchten Leistungen ohne dies der Pension rechtzeitig 
                mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 
                  
                4.3 
                  Der 
                Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Pension dem Gast im Vertrag 
                eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist 
                ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, dann hat 
                die Pension keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die 
                Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang in der 
                Pension. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären. 
                  
                  
                5.     Rücktritt des Hotels
                 
                  
                5.1 
                Sofern dem 
                Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht 
                nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Pension ebenfalls 
                berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag 
                zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten 
                Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Pension die Buchung nicht 
                endgültig bestätigt. 
                  
                5.2   
                Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder 
                Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist 
                geleistet, so ist die Pension gleichfalls zum Rücktritt vom 
                Vertrag berechtigt. 
                  
                5.3   
                Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon 
                unberührt. Es besteht insbesondere falls 
                  
                      
                
                 –       
                höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende 
                Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 
                  
                       
                
                –       Zimmer 
                unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, 
                z. B. bezüglich der Person des Gastes oder desZwecks, gebucht werden;
 
                  
                        –       
                die Pension 
                begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme 
                der Hotelleistung den reibungslosenGeschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in 
                der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
 Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen 
                ist;
 
                  
                       
                
                –       
                eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 
                vorliegt; 
                  
                       
                
                –       
                ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt; 
                  
                       
                
                –       
                die Pension 
                von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die 
                Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschlusswesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast 
                fällige Forderungen der Pension nicht ausgleicht oder keine
 ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb 
                Zahlungsansprüche der Pension gefährdet erscheinen;
 
                    
                       
                
                –       der Gast 
                über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach §807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der 
                Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine
 Zahlungen eingestellt hat;
 
                  
                        –       ein 
                Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder 
                die Eröffnung desselben mangels Masse oder aussonstigen Gründen abgelehnt wird.
 
                  
                5.4 
                Die Pension hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts 
                unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. 
                  
                5.5 
                In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch 
                des Gastes auf Schadensersatz.  
                  
                  
                6. 
                An- und Abreise 
                  
                6.1   
                Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung 
                bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung 
                bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 
                  
                6.2   
                Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten 
                Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf 
                frühere Bereitstellung. 
                  
                6.3   
                Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des 
                vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht 
                ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die 
                Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 20.00 Uhr anderweitig zu 
                vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten 
                kann. Der Pension steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 
                  
                6.4   
                Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens 
                um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die 
                Pension über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die 
                zusätzliche Nutzung des Zimmers bis zum vollständigen 
                Tageszimmerpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, 
                der Pension nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich 
                niedrigerer Schaden entstanden ist. 
                  
                  
                7.     
                Haftung 
                  
                7.1   
                Die Pension haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben 
                Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte 
                Fahrlässigkeit haftet die Pension ausschließlich wegen der 
                Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder 
                wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der 
                Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung 
                wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 
                vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht 
                wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit 
                gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und 
                Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 
                  
                7.2   
                Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf 
                Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der 
                Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, 
                gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen 
                Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 
                  
                7.3   
                Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, 
                besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies 
                wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag 
                vereinbart. 
                  
                7.4   
                Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. 
                Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder 
                Vorsatz, sind ausgeschlossen. 
                  
                7.5   
                Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit 
                Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt die Zustellung, 
                Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung 
                derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. 
                Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder 
                Vorsatz, sind ausgeschlossen. Die Pension ist berechtigt, nach 
                spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung 
                einer angemessenen Gebühr die Vorbezeichneten 
                Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 
                  
                7.6   
                Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den 
                gesetzlichen Bestimmungen. 
                  
                  
                8.     
                Schlussbestimmungen 
                  
                        Es gilt das Recht 
                der Bundesrepublik Deutschland. 
                  
                        Am 
                Ohmberg   16.08.2021                                          
                      Inh.    
                Ralf Svatos      |